Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

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Unterstützungssätze:

Gemeldete Bedürftige erhalten von der Geschäftsstelle zunächst einen Fragebogen. Bitte sprechen Sie uns hierzu gern direkt an.
Die monatlichen Unterstützungssätze betragen derzeit für Kammermitglieder sowie deren Witwe(r)n bis zu EUR 510,00, ggf. zuzüglich einer Pflegezulage bis zu EUR 153,00. In Ausnahmefällen können diese Richtsätze bis zu 40 % überschritten werden. Für Kinder werden Unterstützungen nach den Sätzen der Regelunterhaltsverordnung gewährt.   [Antrag auf Unterstützung für Angehörige der Mitgliedskammern]

BEISPIELSFÄLLE

1. Ein verheirateter Rechtsanwalt erkrankte an Leberkrebs und Hepatitis B als er 48 Jahre alt war. Er war Vater von zwei Kindern, die zu diesem Zeitpunkt 14 und 7 Jahre alt waren. Die Familie verfügte über kein Vermögen. Die Hülfs­kasse konnte die Familie bis zum Eintritt der Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente finanziell un­terstützen. Nachdem der Rechts­anwalt verstarb, hat die Hülfskasse der Witwe und den Kindern noch einige Jahre Zuwendungen aus der Weihnachtsspende auszahlen können.

2. Die Hülfskasse half außerdem mit monatlichen Zahlungen einem schwerbehinderten Rechtsanwalt, der nur eingeschränkt tätig sein konnte. Die Einnahmen reichten ursprünglich nicht aus, um sich und seine Kinder zu versorgen. Später wurden noch einige Jahre die hilfsbedürftigen Kinder unter­stützt, solange sie sich in der Aus­bildung befanden.