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Unterstützungssätze:
Gemeldete Bedürftige erhalten von der Geschäftsstelle zunächst einen Fragebogen. Bitte sprechen
Sie uns hierzu gern direkt an. Die monatlichen Unterstützungssätze betragen derzeit
für Kammermitglieder sowie deren Witwe(r)n bis zu EUR 510,00, ggf. zuzüglich einer
Pflegezulage bis zu EUR 153,00. In Ausnahmefällen können diese Richtsätze bis zu 40 %
überschritten werden. Für Kinder werden Unterstützungen nach den Sätzen der
Regelunterhaltsverordnung gewährt. [Antrag auf Unterstützung für Angehörige der
Mitgliedskammern]
BEISPIELSFÄLLE
1. Ein verheirateter
Rechtsanwalt erkrankte an Leberkrebs und Hepatitis B als er 48 Jahre alt war. Er war Vater von zwei
Kindern, die zu diesem Zeitpunkt 14 und 7 Jahre alt waren. Die Familie verfügte über kein Vermögen.
Die Hülfskasse konnte die Familie bis zum Eintritt der Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente
finanziell unterstützen. Nachdem der Rechtsanwalt verstarb, hat die Hülfskasse der Witwe und den
Kindern noch einige Jahre Zuwendungen aus der Weihnachtsspende auszahlen
können.
2. Die Hülfskasse half außerdem mit monatlichen Zahlungen einem schwerbehinderten
Rechtsanwalt, der nur eingeschränkt tätig sein konnte. Die Einnahmen reichten ursprünglich nicht
aus, um sich und seine Kinder zu versorgen. Später wurden noch einige Jahre die hilfsbedürftigen
Kinder unterstützt, solange sie sich in der Ausbildung
befanden.
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