Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

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Geschichtlicher Hintergrund der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte wurde als Genossenschaft nach dem königlich-sächsischen Gesetz am 8. März 1885 in Leipzig gegründet. Bereits Ende des Jahres 1885 konnte die Hülfskasse knapp die Hälfte der seinerzeit zugelassenen Rechtsanwälte von 4.800 auf sich vereinigen. In den ersten 10 Jahren ihres Bestehens kehrte die Hülfskasse Unterstützung von rund 280.745,00 Mark aus, und zwar hauptsächlich an Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in ländlich strukturierten Gebieten, weniger an Mitglieder in den Großstädten.

Zu Beginn des 1. Weltkrieges im Jahre 1914 wurde ein Kriegsfonds von der Hülfskasse aufgelegt, dem bereits im Herbst 1914 129.000,00 Mark und im Herbst 1915 285.000,00 Mark zur Verfügung standen. Ungeachtet dessen musste wegen der großen Not der Jahresbeitrag kontinuierlich bis auf 50,00 Mark angehoben werden. In der Weltwirtschaftskrise überstiegen die Hilfeleistungen an bedürftige Rechtsanwälte und ihre Familien erstmals die Grenze von 1 Mio. Reichsmark. Nachdem die Rechtsanwaltskammern im Dritten Reich im Zuge der Gleichschaltung der Justiz durch das Gesetz vom 13.12.1935 (RGBl. 1935, 1470 ff) aufgelöst worden waren, fiel auch die Hülfskasse der Auflösung anheim. Ihr Vermögen wurde in einen Hilfsfonds der Reichsrechtsanwaltskammer überführt. Diesem Hilfsfonds wurden in den Folgejahren aus dem Haushalt der Reichsrechtsanwaltskammer jährlich 750.000,00 Reichsmark zugewiesen, um die Unterstützungsleistungen insbesondere während des 2. Weltkrieges aufrechterhalten zu können.

Im Februar 1946 traten in Bad Pyrmont die Vorstände der Rechtsanwaltskammern in der britischen Zone zusammen und erreichten durch die Verordnung vom 25. Februar 1948 über den Zusammenschluss der Rechtsanwaltskammer  in der britischen Zone für ihre Vereinigung den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gestärkt durch diese Neuordnung der anwaltlichen Standesorgane setzten alsbald Bestrebungen ein, die Hülfskasse wieder zu beleben. Anlass hierfür war einerseits, dass die Existenznot in der Anwaltschaft aufgrund der starken Zuwanderung von Kollegen und deren Familienangehörigen aus Ostgebieten immens war, andererseits nach einer Möglichkeit gesucht wurde, das noch nicht bei der Reichsrechtsanwaltskammer beschlagnahmte Sondervermögen der früheren Hülfskasse zu retten.

Ende Januar 1948 konnte dann in Bad Pyrmont die Satzung der "Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte" beschlossen werden. Es wurde dabei die Form der BGB-Gesellschaft gewählt, weil eine Vereinslösung der Genehmigung der Militärregierung bedurft hätte. Anschließend traten sämtliche Kammern in der britischen Zone der Hülfskasse bei: Braunschweig, Celle, Düsseldorf, Hamburg, Kiel, Köln, Oldenburg sowie die Kammer beim Obersten Gericht in der britischen Zone.

Am 1. April 1948 nahm die Hülfskasse ihre Tätigkeit in Hamburg auf und erhielt von den Mitgliedskammern ein Startkapital von 154.000,00 RM. Der Jahresbeitrag pro Mitglied betrug 50,00 RM, was bei ca. 4.000 Anwälten einen Gesamtbeitrag von rund 200.000,00 RM ergab. Durch die Währungsreform im Juni 1948 wurden die gerade wieder einsetzenden Unterstützungsleistungen nachhaltig in Frage gestellt. Um die Hülfskasse zu "retten", beschlossen die Mitgliedskammern einen weiteren Beitrag von 20,00 DM pro Kammermitglied, so dass bis Ende des Jahres 1948 die Unterstützung von 31 Rechtsanwälten, 307 Witwen und 315 Kindern fortgesetzt werden konnte.

Trotz wiederholter Versuche schlugen die Bestrebungen fehl, weitere Kammern als Mitglieder zu gewinnen. Stattdessen musste der "Verlust" der Kammern Düsseldorf und Celle beklagt werden. Gleichwohl konnten die Unterstützungsleistungen für die hilfebedürftigen Kollegen und ihre Familien fortgesetzt werden, wobei allerdings die Beiträge pro Kammermitglied kontinuierlich bis zu 110,00 DM pro Jahr angehoben werden mussten. Mit Einführung der Versorgungswerke und der steigenden Zulassungszahlen konnten die Beiträge bis auf EUR 10,00 (ab dem Jahre 2006) wieder abgesenkt werden. Von dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2010 belief sich der Beitrag pro Kammermitglied auf nur EUR 7,50. In 2011 wird ein Kammerbeitrag von EUR 9,00 erhoben. Die Geschäftsentwicklung der Hülfskasse bis in jüngste Zeit hat gezeigt, dass die Unterstützungseinrichtung nach wie vor unentbehrlich ist.

Dem 125-jährigen Bestehen der Hülfskasse wurde in einer Feierstunde am 23. April 2010 an ihrem Gründungsort, dem ehemaligen Reichsgericht und heutigen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, gedacht. Fotos der Feier finden Sie hier.