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Geschichtlicher Hintergrund der Hülfskasse Deutscher
Rechtsanwälte
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte wurde als
Genossenschaft nach dem königlich-sächsischen Gesetz am 8. März 1885 in Leipzig gegründet. Bereits
Ende des Jahres 1885 konnte die Hülfskasse knapp die Hälfte der seinerzeit zugelassenen
Rechtsanwälte von 4.800 auf sich vereinigen. In den ersten 10 Jahren ihres Bestehens kehrte die
Hülfskasse Unterstützung von rund 280.745,00 Mark aus, und zwar hauptsächlich an Mitglieder der
Rechtsanwaltskammern in ländlich strukturierten Gebieten, weniger an Mitglieder in den
Großstädten.
Zu Beginn des 1. Weltkrieges im Jahre 1914 wurde ein
Kriegsfonds von der Hülfskasse aufgelegt, dem bereits im Herbst 1914 129.000,00 Mark und im Herbst
1915 285.000,00 Mark zur Verfügung standen. Ungeachtet dessen musste wegen der großen Not der
Jahresbeitrag kontinuierlich bis auf 50,00 Mark angehoben werden. In der Weltwirtschaftskrise
überstiegen die Hilfeleistungen an bedürftige Rechtsanwälte und ihre Familien erstmals die Grenze
von 1 Mio. Reichsmark. Nachdem die Rechtsanwaltskammern im Dritten Reich im Zuge der
Gleichschaltung der Justiz durch das Gesetz vom 13.12.1935 (RGBl. 1935, 1470 ff) aufgelöst worden
waren, fiel auch die Hülfskasse der Auflösung anheim. Ihr Vermögen wurde in einen Hilfsfonds der
Reichsrechtsanwaltskammer überführt. Diesem Hilfsfonds wurden in den Folgejahren aus dem Haushalt
der Reichsrechtsanwaltskammer jährlich 750.000,00 Reichsmark zugewiesen, um die
Unterstützungsleistungen insbesondere während des 2. Weltkrieges aufrechterhalten zu
können.
Im Februar 1946 traten in Bad Pyrmont die Vorstände der
Rechtsanwaltskammern in der britischen Zone zusammen und erreichten durch die Verordnung vom 25.
Februar 1948 über den Zusammenschluss der Rechtsanwaltskammer in der britischen
Zone für ihre Vereinigung den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gestärkt durch
diese Neuordnung der anwaltlichen Standesorgane setzten alsbald Bestrebungen ein, die Hülfskasse
wieder zu beleben. Anlass hierfür war einerseits, dass die Existenznot in der Anwaltschaft aufgrund
der starken Zuwanderung von Kollegen und deren Familienangehörigen aus Ostgebieten immens war,
andererseits nach einer Möglichkeit gesucht wurde, das noch nicht bei der Reichsrechtsanwaltskammer
beschlagnahmte Sondervermögen der früheren Hülfskasse zu retten.
Ende Januar 1948 konnte dann in Bad Pyrmont die Satzung der
"Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte" beschlossen werden. Es wurde dabei die Form der
BGB-Gesellschaft gewählt, weil eine Vereinslösung der Genehmigung der Militärregierung bedurft
hätte. Anschließend traten sämtliche Kammern in der britischen Zone der Hülfskasse bei:
Braunschweig, Celle, Düsseldorf, Hamburg, Kiel, Köln, Oldenburg sowie die Kammer beim Obersten
Gericht in der britischen Zone.
Am 1. April 1948 nahm die Hülfskasse ihre Tätigkeit in
Hamburg auf und erhielt von den Mitgliedskammern ein Startkapital von 154.000,00 RM. Der
Jahresbeitrag pro Mitglied betrug 50,00 RM, was bei ca. 4.000 Anwälten einen Gesamtbeitrag von rund
200.000,00 RM ergab. Durch die Währungsreform im Juni 1948 wurden die gerade wieder einsetzenden
Unterstützungsleistungen nachhaltig in Frage gestellt. Um die Hülfskasse zu "retten", beschlossen
die Mitgliedskammern einen weiteren Beitrag von 20,00 DM pro Kammermitglied, so dass bis Ende des
Jahres 1948 die Unterstützung von 31 Rechtsanwälten, 307 Witwen und 315 Kindern fortgesetzt werden
konnte.
Trotz wiederholter Versuche schlugen die Bestrebungen fehl,
weitere Kammern als Mitglieder zu gewinnen. Stattdessen musste der "Verlust" der Kammern Düsseldorf
und Celle beklagt werden. Gleichwohl konnten die Unterstützungsleistungen für die hilfebedürftigen
Kollegen und ihre Familien fortgesetzt werden, wobei allerdings die Beiträge pro Kammermitglied
kontinuierlich bis zu 110,00 DM pro Jahr angehoben werden mussten. Mit Einführung der
Versorgungswerke und der steigenden Zulassungszahlen konnten die Beiträge bis auf EUR 10,00
(ab dem Jahre 2006) wieder abgesenkt werden. Von dem Jahr 2009 bis zum
Jahr 2010 belief sich der Beitrag pro Kammermitglied auf nur EUR 7,50. In 2011 wird ein
Kammerbeitrag von EUR 9,00 erhoben. Die Geschäftsentwicklung der Hülfskasse bis in
jüngste Zeit hat gezeigt, dass die Unterstützungseinrichtung nach wie vor unentbehrlich
ist.
Dem 125-jährigen Bestehen der Hülfskasse wurde in einer Feierstunde am 23. April
2010 an ihrem Gründungsort, dem ehemaligen Reichsgericht und heutigen Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig, gedacht. Fotos der Feier finden Sie hier.
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