Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Home

Informationen

Über Uns

Geschichte

Downloads

Links

Impressum

Kontakt

Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
D
ie Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte existiert seit 1885. Sie unterstützt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die durch Alter, Krankheit oder aus ähnlichen Gründen berufsunfähig, berufsbehindert oder sonst in Not geraten sind. Auch Familienangehörige (Witwe(r)n, minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder) dieser Kammermitglieder können mit einmaligen oder laufenden Leistungen unterstützt werden. Das gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Angehörige von Kammermitgliedern, die im Bezirk einer Mitgliedskammer (BGH, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein) zugelassen sind oder waren.
Im Jahr 2010 kehrte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte an diesen Personenkreis Unterstützungen von insgesamt EUR 239.654,00 aus.
[mehr]

Bundesweite jährliche Weihnachtsspendenaktion:
Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion ist die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte nicht auf den Bereich der Mitgliedskammern beschränkt, sondern bedenkt hilfsbedürftige Kolleginnen, Kollegen und deren Familien im gesamten Bundesgebiet. So konnte die Hülfskasse im Dezember 2010 Weihnachtsspenden in Höhe von insgesamt EUR 141.700,00 verteilen. 218 in Not geratene Kolleginnen, Kollegen bzw. deren Hinterbliebene aus 26 Kammerbezirken erhielten Geldspenden. Zusätzlich wurden 64 Kindern Buchgutscheine im Wert von je EUR 20,00 übersandt.
Bitte nennen Sie uns in Frage kommende Personen - auch im Laufe des gesamten Kalenderjahres - nicht nur zur Weihnachtsspendenzeit. 
 [Anträge auf Unterstützung im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion finden Sie hier] 

Spenden:
Spenden sind selbstverständlich auch außerhalb der Weihnachtsspendenaktion willkommen. Spenden sind steuerabzugsfähig. Für Beträge bis einschließlich EUR 200,00 reichen als Nachweis der Kontoauszug Ihrer Bank und die Angaben zu unserem Freistellungsbescheid: Der Verein ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid vom 11. Juli 2011, Steuer-Nr. 17/432/06459, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
Auf Wunsch werden auch für Beträge bis EUR 200,00 Spendenbescheinigungen ausgestellt. Für Beträge über EUR 200,00 hinaus erhält jeder Spender unverzüglich eine Spendenquittung. Die Bankverbindungen der Hülfskasse lauten:

Deutsche Bank (BLZ 20070000), Konto 0309906   oder
Postbank Hamburg (BLZ 20010020), Konto 47403-203.               
[Spende per Lastschrift]

Finanzierung:
Finanziert wird die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte durch die Jahresbeiträge, die die Mitgliedskammern für jedes Kammermitglied entrichten. Im Jahre 2012 werden EUR 9,00 erhoben, d.h. für jedes Kammermitglied wird monatlich ein Betrag von EUR 0,75 gezahlt. Zudem erhält die Hülfskasse auch Zuweisungen aus Bußgeldverfahren von Anwaltsgerichten zur Verwendung für notleidende Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und deren Angehörige.

Zuletzt aktualisiert:  6. Februar 2012