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Hülfskasse Deutscher
Rechtsanwälte Die Hülfskasse
Deutscher Rechtsanwälte existiert seit 1885. Sie unterstützt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
die durch Alter, Krankheit oder aus ähnlichen Gründen berufsunfähig, berufsbehindert oder sonst in
Not geraten sind. Auch Familienangehörige (Witwe(r)n, minderjährige oder in Ausbildung befindliche
Kinder) dieser Kammermitglieder können mit einmaligen oder laufenden Leistungen unterstützt werden.
Das gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Angehörige von Kammermitgliedern, die im
Bezirk einer Mitgliedskammer (BGH, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein) zugelassen sind
oder waren. Im Jahr 2010 kehrte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte an
diesen Personenkreis Unterstützungen von insgesamt EUR 239.654,00 aus. [mehr]
Bundesweite jährliche
Weihnachtsspendenaktion:
Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion ist die Hülfskasse Deutscher
Rechtsanwälte nicht auf den Bereich der Mitgliedskammern beschränkt, sondern bedenkt
hilfsbedürftige Kolleginnen, Kollegen und deren Familien im gesamten Bundesgebiet. So konnte
die Hülfskasse im Dezember 2010 Weihnachtsspenden in Höhe von insgesamt EUR 141.700,00 verteilen.
218 in Not geratene Kolleginnen, Kollegen bzw. deren Hinterbliebene aus 26 Kammerbezirken erhielten
Geldspenden. Zusätzlich wurden 64 Kindern Buchgutscheine im Wert von je EUR 20,00
übersandt. Bitte nennen
Sie uns in Frage kommende Personen - auch im Laufe des gesamten Kalenderjahres - nicht
nur zur Weihnachtsspendenzeit. [Anträge auf Unterstützung im
Rahmen der Weihnachtsspendenaktion finden Sie hier]
Spenden: Spenden sind
selbstverständlich auch außerhalb der Weihnachtsspendenaktion willkommen. Spenden sind
steuerabzugsfähig. Für Beträge bis einschließlich EUR 200,00 reichen als Nachweis der
Kontoauszug Ihrer Bank und die Angaben zu unserem Freistellungsbescheid: Der Verein ist wegen
Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid vom 11. Juli 2011, Steuer-Nr.
17/432/06459, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer
befreit. Auf Wunsch werden auch für Beträge bis EUR 200,00
Spendenbescheinigungen ausgestellt. Für Beträge über EUR 200,00 hinaus erhält jeder Spender
unverzüglich eine Spendenquittung. Die Bankverbindungen der Hülfskasse lauten:
Deutsche Bank (BLZ 20070000), Konto 0309906
oder
Postbank Hamburg (BLZ 20010020), Konto
47403-203.
[Spende per Lastschrift]
Finanzierung:
Finanziert wird die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte durch die Jahresbeiträge, die die
Mitgliedskammern für jedes Kammermitglied entrichten. Im Jahre 2012 werden EUR 9,00 erhoben,
d.h. für jedes Kammermitglied wird monatlich ein Betrag von EUR 0,75 gezahlt. Zudem erhält die
Hülfskasse auch Zuweisungen aus Bußgeldverfahren von Anwaltsgerichten zur Verwendung für
notleidende Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und deren
Angehörige. Zuletzt
aktualisiert: 6. Februar 2012
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